Ausbildung zum Ladekranführer

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Ausbildung zum Ladekranführer

Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher seine Tätigkeit durchführt.

Gemäß der BGG 921, BGI 610 „Sicherer Betrieb von Lkw - Ladekranen“ und §29 BGV 6 „Krane“ darf ein Unternehmer nur solche Mitarbeiter betrauen, welche theoretisch und praktisch ausgebildet sind.

Kommen Sie zu uns und profitieren Sie von einer Ausbildung auf Ladekrane mit neuster Technik.

Im Rahmen einer Inhouse-Schulung kommen wir natürlich gerne zu Ihnen und führen die Ausbildung auf Ihren Firmenfahrzeugen durch.

Bedienerausweis_Befähigungsnachweis
  • Personen, welche mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen
  • Teilnehmer/innen aus dem gewerblichen Bereich, 
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Persönliche und gesundheitliche Eignung 
Darüber hinaus empfehlen wir eine arbeitsmedizinische Untersuchung des Kran-Fahrers G 25 nach BG-Grundsatzes 921.
  • mit Vorkenntnissen 2 Tage
  • ohne Vorkenntnisse nach Absprache

Prüfung

  • schriftliche Theorieprüfung
    Zum Bestehen müssen 60% der Fragen richtig beantwortet sein.
    Dauer 60 Minuten
  • fahrpraktische Prüfung

Nachweis

Bedienerausweis:
Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erfolgt die Ausgabe des Fahrausweises.

Theorie und Praxisausbildung
322,50 € (zzgl. MwSt.) 

Bedienerausweis und Lehrmittel
19,00 € (zzgl. MwSt.) 

Ladekranausbildung Praxis

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